Ausbildung / Training 

    Reittraining für Anfänger Dienstag
    16.00 - 18.00h


Springtraining  
für Anfänger und Fortgeschrittene 
Ausbilder:
 Dressurtraining 
jeden Freitag / Samstag nach Absprache 
Anmeldung unbedingt erforderlich.
 Rie Petersen 0172 56701 13

VOLTIGIEREN

Jeden Dienstag 16.00 Uhr



SPRING-TRAININGS-PARCOURS

Der Spring-Parcours ist aufgebaut. Dieser kann von allen Mitgliedern mit Jahres APO kostenlos genutzt werden. 

Für Gastreiter wird ein Beitrag von 10 € erhoben.

Anmelden unter 01606352505


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  • Springtraining

    Findet jeden Mittwoch ab 18.30h statt.

    Im Sommer auf Gras, im Winter in der Halle

    Für Teilnehmer die das erstemal kommen bitte vorher unter Telefon 01606352505 anmelden.



  • Dressurtraining

    z.Z. Ausgesetzt


  • Jugendausbildung

    Jeden Montag ab 16.00h für Anfänger 


    Neue Teilnehmer bitte telefonisch anmelden.

    01606352505


    z.Z. Ausgesetzt.


Der Weg zum Reitabzeichen
  • Warum besteht das Reitabzeichensystem aus zehn Abzeichen?

    Das Reitabzeichensystem ist in erster Linie als Ausbildungssystem zu verstehen. Und auch in der Ausbildung wird stets in kleinen Schritten gearbeitet. Aus diesem Prinzip der kleinen Schritte hat sich das zehnstufige Reitabzeichensystem ergeben.

  • Wozu dienen die Reitabzeichen 10 bis 6?

    Die Reitabzeichen 10 bis 6 begleiten den Reiter von den ersten Reiterfahrungen bis zur soliden Grundausbildung. Das RA 10 ist das einfachste Abzeichen, beim dem zum Beispiel noch mit einem Voltigiergurt und an der Longe geritten werden kann. Beim RA 9 reitet der Einsteiger schon ohne Longe oder Führzügel. Das RA 8, bei dem das Reiten im leichten Sitz als neue Herausforderung hinzukommt, schafft damit eine wichtige Basis für das RA 7. Denn bei RA 7 werden der leichte Sitz und das Reiten über Bodenricks verlangt. Das RA 6 überbrückt den einst großen Schritt zum RA 5. Hier muss der Reiter schon recht selbstständig im Sattel sein. Er absolviert erste niedrige Sprünge und reitet eine Dressuraufgabe angelehnt an die Klasse E. Die RA 10 bis 6 können in beliebiger Reihenfolge beliebig oft wiederholt werden. Kein Abzeichen ist dabei formale Voraussetzung für das nachfolgende, man kann also auch erst mit dem RA 7 einsteigen. So stellen die RA 10 bis 6 eine wertvolle Ausbildungsdokumentation dar und begleiten den Reiter von den Anfängen bis zur Turnierreife.

  • Welche Aufgabe haben die Reitabzeichen 5 bis 1?

    Wer sich in die Leistungsklasse 6 einstufen lassen möchte, um an LPO-Turnieren teilnehmen zu können, für den ist das RA 5 verpflichtend. Das RA 4 ist dann in der weiterführenden Ausbildung des Reiters Voraussetzung, um in die Leistungsklasse 5 zu kommen. Das RA 3 ist ein sinnvoller Zwischenschritt in der Abzeichen Systematik. Es überbrückt mit einer Dressurreiter-L auf Trense den Schritt von Dressurreiter-A (RA 4) zur Dressurreiter-L auf Kandare (RA 2). Im Springen fügt das RA 3 den Zwischenschritt von der Klasse A* (RA 4) über A** zu L (RA 2) ein. Wer nicht über Turniererfolge in die Leistungsklassen 5, 4 oder 3 kommt, kann dies alternativ über das RA 3, RA 2 und RA 1 erreichen.

  • Wieso muss man das RA 6 und RA 7 für das RA 5 machen?

    Muss man nicht. Voraussetzung für das RA 5 ist der Pferdeführerschein Umgang/Basispass Pferdekunde oder der Besitz der RA 6 und RA 7. Nur für das disziplinspezifische RA 5 (Mindestalter 21 Jahre) sind die RA 6 und RA 7 ausschließliche Bedingung. Das stellt sicher, dass auch Dressurspezialisten ausbalanciert und sicher im leichten Sitz und über Bodenricks reiten können.

  • Wo kann man ein Reitabzeichen machen?

    Jeder Landespferdesportverband hat eine Terminliste, wann und in welchem Verein oder Betrieb Reitabzeichenlehrgänge und -prüfungen angeboten werden.

  • Ist für den Erwerb eines Reitabzeichens die Mitgliedschaft in einem Reitverein verpflichtend?

    Nur für die Reitabzeichen 5 bis 1.

  • Gibt es Altersgrenzen für die Reitabzeichen?

    Nein, die Abzeichen können in jedem Alter abgelegt werden. Das heißt die Reitabzeichen aller Stufen sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene offen und geeignet. Nur Reiter, die das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch in Dressur, Springen oder Gelände ablegen wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein

  • Werden die alten Reitabzeichen anerkannt?

    Natürlich. Die alten Reitabzeichen verfallen nicht.

  • Mit welchem Reitabzeichen kann man in den Turniersport einsteigen?

    Das RA 5 gleicht dem alten DRA Kl. IV und ist damit Voraussetzung, um eine Jahresturnierlizenz zur Teilnahme an LPO-Turniersportprüfungen zu erwerben. Mit dem RA 5 ist die Einstufung in die Leistungsklasse 6 möglich.

  • Ab welcher Stufe kann das Reitabzeichen nur in der Disziplin Dressur oder Springen abgelegt werden?

    Schon das RA 5 kann als sogenanntes disziplinspezifisches Reitabzeichen absolviert werden, allerdings muss der Reiter im Besitz der RA 7 und RA 6 und mindestens 21 Jahre alt sein. Die RA 4 bis 1 kann jeder disziplinspezifisch ablegen.

  • Welche Ausrüstung ist in der Prüfung nötig?

    In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reitkappe, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose. Ab der Prüfung zum Reitabzeichen 5 wird diese Ausrüstung im Turnieroutfit gewünscht.

  • Welche Voraussetzungen muss das Pferd erfüllen?

    Die Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt (ab RA 3 disziplinspezifisch und RA 1 mindestens 6 Jahre, beim RA 1 disziplinspezifisch mindestens 7 Jahre) und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den jeweiligen Reitabzeichenanforderungen genügen. Dabei ist zu beachten, dass ein Pferd an einem Tag maximal zweimal im Springen und zweimal in der Dressur eingesetzt wird.

  • Was passiert in den Stationsprüfungen?

    Auf den Stationsprüfungen zeigt der Prüfling, dass er sein theoretisches Wissen in der Praxis anwenden kann. Der Prüfer fragt also nicht mehr, wie man z. B. ein Pferd putzt, sondern er lässt sich das Putzen am Pferd zeigen und dabei erklären. Nach Möglichkeit finden alle Stationsprüfungen auf der Stallgasse oder in der Reitbahn statt und nicht im Unterrichtsraum. Reine Frage-Antwort-Spiele sind nicht mehr zeitgemäß.

  • Gibt es Noten in den Reitabzeichenprüfungen?

    Bei den Reitabzeichen 10 bis 6 gibt es nur „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Ab dem RA5 erhält der Prüfling Noten für das praktische Reiten. Um zu bestehen, darf zum einen die Durchschnittsnote nicht unter 5,5 liegen (bei den disziplinspezifischen Abzeichen bei 6,0). Für die Stationsprüfungen wird keine Note mehr vergeben, hier lautet das Ergebnis nur noch „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

  • Wie schnell kann man eine Teilprüfung wiederholen?

    Ab dem RA5 wird es für den Reiter anspruchsvoller und es braucht Zeit, sich auf die nachfolgenden RA vorzubereiten. Daher kann man die RA 5 bis RA 1 immer erst frühestens drei Monate nach dem Bestehen des vorherigen Abzeichens ablegen. Für die RA 10 bis RA 6 gibt es keine zeitlichen Vorgaben, aber auch hier ist es sinnvoll sich Zeit für die Vorbereitung zu nehmen.


     

  • Wie schnell kann man das nächste Abzeichen machen?

    Da der Reiter die Chance haben soll, sich zu verbessern und auf die fehlende Teilprüfung vorzubereiten, kann er sie frühestens nach drei Monaten wiederholen.

  • Wie setzen sich die Kosten für ein Abzeichen zusammen?

    Mit einem Lehrgang bereitet die Reitschule die Teilnehmer in Reit- und Theoriestunden auf die Prüfung vor. Dabei fallen seitens der Reitschule Kosten für Ausbilder, Anlage, Material und – falls man nicht mit einem eigenen Pferd teilnimmt - auch für das Lehrpferd an. Die FN erhebt einen Euro Lizenzgebühr je Abzeichen. Der Landespferdesportverband erhebt Gebühren für die Verwaltung und Datenerfassung, Urkunden und Anstecker. Diese Kosten variieren je Landesverband (siehe LV-Gebührenordnungen). Am Prüfungstag fallen noch Kosten für die Richter an, die auf alle Prüfungsteilnehmer umgelegt werden.



  • Ich kann meine Urkunde nicht mehr finden. Wer stellt mir eine Zweitschrift aus?

    Dafür ist zunächst einmal wichtig, wann Sie Ihr Abzeichen abgelegt haben. Alle Abzeichen, die nach 1990 abgenommen wurden, sind bei Ihrem Landesverband registriert. Demnach können Sie auch dort die Ausstellung der Zweitschrift beantragen. Liegt die Abzeichenprüfung vor 1990, dann ist Frau Pöhling Ihre Ansprechpartnerin (02581/6362-214 oder tpoehling@fn-dokr.de).



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